Seit dem 1. Januar 1983 bietet das Künstlersozialversicherungsgesetz selbstständigen Künstlerinnen und Künstler und Publizierenden sozialen Schutz in der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung.
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Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum wollen wir Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigen.
Wir Grüne teilen die Forderung, dass die Beratungsangebote in familienrechtlichen Fragen deutlich stärker ausgebaut und unterstützt werden muss. Insbesondere die partnerschaftliche Betreuung soll dabei im Mittelpunkt stehen, um einvernehmliche Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden.
Die AfD klagt, wo dies möglich und sinnvoll ist und nutzt alle parlamentarischen Möglichkeiten gegen die Situation vorzugehen.
Um Ihnen weiterzuhelfen, wäre es gut, wenn wir miteinander telefonieren. Bitte schicken Sie mir deshalb eine Mail an achim.post@bundestag.de mit einer Telefonnummer, unter der ich Sie gut erreichen kann.