Dabei kommt es aus meiner Sicht aber sehr auf die konkrete Ausgestaltung der Rechtsgrundlage an, da es sich um ein Grundrechtseingriff handelt, der gut begründet sein muss.
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da erstens ausgeschlossen ist, dass es durch das Schließen der verbleibenden Impflücke "zu vielen Todesfällen käme", und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zweitens klargestellt hat, dass eine Impfpflicht den Menschenrechten nicht widerspricht, kann ich leider nicht nachvollziehen, worauf Sie hinauswollen.
im Unterschied zu Ihnen glaube ich zwar nicht, dass es durch die Impfung Todesfälle geben wird, aber für die Abfassung eines Gesetzes gibt es keine strafrechtliche Verantwortlichkeit
Noch liegt kein Entwurf der Bundesregierung zum Thema Impfpflicht vor.
zu einem solchen Fall wird es nicht kommen. Auf der einen Seite sind die Impfstoffe zugelassen und geprüft. Auf der anderen Seite ist die Einführung einer Impfpflicht generell möglich muss aber selbstverständlich in der konkreten Ausgestaltung verhältnismäßig sein.