Eine hohe Durchimpfungsquoten trägt zur Entlastung des Gesundheitssystems sowie der Sicherstellung der Regelversorgung bei und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass erneut anderweitige bevölkerungsbezogene Schutzmaßnahmen erforderlich werden, die mit erheblichen Eingriffen in grundrechtlich geschützte Freiheiten einhergehen würden.
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Hier finden Sie unseren Antrag mit allen wichtigen Argumenten: https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass der vollständige Impfschutz sehr gut vor einer schweren Infektion schützt und dass die derzeit zugelassenen Impfstoffe ausreichend geprüft wurden.
Anfang des Jahres bestand bei vielen Experten die Befürchtung, dass neue, gefährliche Virusvarianten auftreten könnten, und es bei einer geringen Impfquote zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommen könnte. Diese Besorgnis war die Grundlage meiner Befürwortung einer allgemeinen Impfpflicht.
Die Gesetzesänderung, die eine Verkürzung (bzw. auch Verlängerung) des Genesenenstatus ermöglicht, ist gedacht als ein flexibles Reagieren auf aktuelle wissenschaftliche Beurteilungen. Mit diesem Anspruch ist der Bundesgesundheitsminister angetreten, das Pandemiemanagement stärker an den wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten.
Da noch gar kein Gruppenantrag vorliegt, gibt es auch noch keine dort aufgeführten Begründungen, weshalb ich mich wundere, auf welche „Behauptungen“ Sie sich beziehen. Bisher gibt es nur ein Ankündigungs- bzw. Absichtsschreiben der Initiatoren.