Frage von Hansbernd S. • 04.02.2022
Antwort von Bruno Hönel Bündnis 90/Die Grünen • 17.02.2022
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege zu beschleunigen.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege zu beschleunigen.
Der Gesetzgeber hat im Zuge der schrittweisen Einführung des bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen beginnend zum 1. Juli 2023 (mit Übergangsfristen) eine Überführung auch der gesonderten Vergütungszuschläge für Pflegefachstellen in das allgemeine Vergütungsrecht gesetzlich verankert
Aus gesundheitlichen Gründen konnte ich im Januar nicht nach Berlin reisen, weshalb es mir auch nicht möglich war, an den Abstimmungen teilzunehmen.