Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.
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Frage von Stephan V. • 11.02.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 18.02.2022
Frage von Stephan V. • 11.02.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 11.02.2022
Ich kann Ihnen dazu nur sehr deutlich sagen, dass auch Markus Söder sich wie jeder andere an Recht und Gesetz halten muss.
Frage von Stephan V. • 11.02.2022
Antwort von Helge Limburg Bündnis 90/Die Grünen • 19.04.2023
Unser Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass alle Beteiligten den Willen haben, Recht und Gesetz an die erste Stelle zu setzen.
Frage von Anna V. • 11.02.2022
Antwort von Uwe Witt parteilos • 15.02.2022
Der Opposition bleibt als einziges Instrument der Aufarbeitung ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Dabei ist es unwesentlich, ob damalige Regierungsparteien heute in der Opposition sitzen oder umgekehrt.
Frage von Anna V. • 11.02.2022
Antwort von Andreas Philippi SPD • 03.04.2022
[...] „Deutlich niedrigere Sterberaten bei gegen COVID-19 geimpften Personen im Vergleich zu Ungeimpften“ [...]
Frage von Anna V. • 11.02.2022
Antwort von Johannes Arlt SPD • 09.04.2022
Sollten Sie an der Begründung für mein Abstimmungsverhalten interessiert sein finden Sie dazu einen Text auf meiner Website.