Frage von Kai M. • 15.12.2021
Antwort von Leni Breymaier SPD • 22.12.2021
Wenn Whistleblower:innen strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, gehören sie geschützt und nicht bestraft.
Wenn Whistleblower:innen strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, gehören sie geschützt und nicht bestraft.
Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.