Frage von Michael S. • 16.12.2021
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Insoweit ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, dass die Ehepartner über eine § 53 Abs. 6 BBesG entsprechende Regelung abgesichert werden.
Sie haben vollkommen recht. Wir halten dies auch für vollkommenen Kindergarten und werden das in der heutigen Debatte auch kundtun.
Danke für Ihre Frage. Nicht nur unfair - sondern schlicht undemokratisch.
Danke für Ihre Frage. In der Tat ist eine allgemeine Impfpflicht unserer Ansicht nach verfassungswidrig.