Frage von Detlef S. • 10.01.2022
Antwort ausstehend von Wiebke Papenbrock SPD
Grundsätzlich besteht natürlich stets die Möglichkeit der Nutzung des Abblendlichts zur eigenverantwortlichen potentiellen Steigerung der eigenen Sicherheit.
Mitte Februar wird diese Verordnung, sofern kein Veto aus den Ausschüssen kommt, auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt. Aktuell lässt sich jedoch noch nicht sagen, wann das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist.
Die Befürchtung, es könne mit dem Beginn einer Impfpflicht zu einer Kündigungswelle kommen, teile ich nicht.
Demonstrationen dürfen nicht systematisch gegen Versammlungsauflagen und Regeln verstoßen oder gar in gewalttätigen Angriffen münden.