Sie rufen ordentliche Bürger auf, nicht an (Corona)demonstrationen teilzunehmen, weil dort Gewalttäter mitlaufen. Bürger sollen auf ihre Rechte verzichten, damit hoheitliche Aufgaben entfallen können?
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut demokratisch-freiheitlicher Gesellschaften und ist deswegen grundgesetzlich geschützt. Die Versammlungsfreiheit muss auch trotz der Corona-Pandemie gesichert sein.
Für uns als Freie Demokraten ist aber auch klar: Demonstrationen dürfen nicht systematisch gegen Versammlungsauflagen und Regeln verstoßen oder gar in gewalttätigen Angriffen münden. Gewalt gegen Polizisten oder Journalisten dürfen wir als Rechtsstaat unter keinen Umständen hinnehmen. In diesen Fällen müssen Versammlungen notfalls als ultima ratio aufgelöst werden.
Bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen mussten wir leider feststellen, dass immer wieder auch Extremisten daran teilnehmen. Diese Personen stehen nicht auf dem Boden der Verfassung und versuchen, die Kritik an den Corona-Maßnahmen für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Deswegen rate ich zweifelnden Bürgern dazu, sich gut zu überlegen, ob man wirklich an der Seite von solchen Gruppen mitmarschieren möchte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB