Frage von Klaus S. • 09.02.2022
Antwort von Sven-Christian Kindler Bündnis 90/Die Grünen • 06.07.2022
Es gilt, dass unnötige Strahlenbelastungen oder Kontaminationen zu vermeiden sind
Es gilt, dass unnötige Strahlenbelastungen oder Kontaminationen zu vermeiden sind
Wenn eine solche Anlage tatsächlich gebaut wird, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, um die Bevölkerung gründlich über ihre genauen Aktivitäten zu informieren und sie - auch in Deutschland - umfassend zu konsultieren
Es liegen keine Erfahrungen vor, dass im industriellen Großmaßstab eine unerkannte Verschleppung von Plutonium möglich ist
Frau Merten hat das Video gelöscht und sich entschuldigt.
Deutlich wichtiger ist es nun, dass wir uns alle in der Sache einig sind und die Abschaffung des § 219a StGB als großer Fortschritt wahrgenommen wird.