Frage von Andreas K. • 23.02.2022
![Thomas Erndl Thomas Erndl](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/portrait_te_web.png?itok=lJmTVCrs)
Antwort ausstehend von Thomas Erndl CSU
Die Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung über den Einsatz der Bundeswehr ist im sog. Parlamentsbeteiligungsgesetz genauer geregelt.
ich bedauere sehr, dass ich in dem Interview, das bei Spiegel-Online erschienen ist, den Kriegstreiber Putin als „autistischen Entscheidungsträger“ bezeichnet habe. Es war nie meine Absicht, mit dieser Wortwahl von Autismus betroffene Menschen und ihre Angehörigen und Freunde zu verletzen.
Nach zwei Jahren der Pandemie, die für uns alle mit vielen Entbehrungen verbunden war, hätten wir mit der allgemeinen Impfnachweispflicht die Möglichkeit gehabt, sicher von einer pandemischen Lage in eine endemische Lage zu kommen.
Sehr geehrte Frau G.,