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Florian Hahn
CSU
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Frage von Christoph G. •

Wie findet eine Zielsetzung und Erfolgscontrolling/Kosten von Auslandseinsätzen der Bundeswehr statt ? Und wie soll dies künftig verbessert werden, um aus Mißerfolgen (Afghanistan,Mali) zu lernen ?

Sehr geehrter Herr Hahn,
die Auslandseinsätze der Bundeswehr in Afghanistan und Mali dauer(t)en viele Jahre. Als interessierter politischer Beobachter hat man sich zunächst sehr gewundert, welche Zielsetzungen in Afghanistan und Mali erreicht werden sollten und was dann letztlich daraus geworden ist. Bei dem kopflosen Abzug in Afghanistan wurde aus der Verwunderung dann schließlich Kopfschütteln, wie schnell die zuvor von Herrn Maas und Frau Kramp-Karrenbauer geäußerte stabile Sicherheitseinschätzung der Lage in Afghanistan sich dann gewandelt hat.
Wie stehen Sie zu einer klaren, nachvollziehbaren und überprüfbaren Zielsetzung von Bundeswehreinsätzen im Ausland und wie soll künftig eine ähnliche Entwicklung wie in Afghanistan verhindert werden?
Die vermeintlich einheitliche Vorgehensweise der deutschen Partner (USA und Frankreich) führt dann schließlich entsprechend eigener Interessen zu jeweiligen Alleingängen beim Abzug. Was muss die Bundeswehr daraus lernen ?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

der Einsatz der Bundeswehr im Ausland wird maßgeblich von der Bundesregierung und dem Bundesministerium der Verteidigung gesteuert und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Bundestages, denn die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Die Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung über den Einsatz der Bundeswehr ist im sog. Parlamentsbeteiligungsgesetz genauer geregelt. Nach § 3 ParlBG muss die Bundesregierung beim Bundestag einen Antrag auf Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland stellen, der insbesondere auch den konkreten Einsatzauftrag und die voraussichtlichen Kosten bzw. die Finanzierung enthält. Der Bundestag kann diesem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Gem. § 6 ParlBG unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag regelmäßig über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet. Insofern erfolgt eine Erfolgs- und Kostenkontrolle sowohl durch die Bundesregierung selbst als auch durch den Bundestag und dessen Ausschüsse. Insbesondere wird der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr durch eine Enquete-Kommission beziehungsweise der Abzug durch einen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet, um aus den Erfahrungen mit dem Einsatz und eventuellen Versäumnissen im Zusammenhang mit diesem Rückschlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Beste Grüße

Ihr

Florian Hahn

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