Neben der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Rentner und Arbeitnehmerinnen zielen die Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung auf Steuererleichterungen, Heizkostenzuschüsse, zahlreiche Einmalzahlungen für Menschen mit kleinem Einkommen oder die deutliche Ausweitung des Wohngeldes.
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Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepauschale bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr geltend machen
Selbstverständlich haben wir keine Chance, einem Unternehmen in Russland irgendetwas zu untersagen
Derzeit bemühen wir uns um eine Mehrheit dafür, dass alle Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ihre Gewinne aus den Jahren 2022 und 2023 extra versteuern müssen, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegen
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Da Sie in Luxemburg leben und dort Ihre Steuererklärung machen, dürften Sie trotz Ihrer Arbeit in Deutschland hier nicht als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten. Dies ist aber entscheidend, um in den Genuss der Pauschale zu kommen, die an das deutsche Steuerrecht gekoppelt ist.