Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
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Dass viele Journalisten, gerade aus dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk politisch eher links verortet sind, lässt sich an vielen deutlichen Hinweisen festmachen und wird ja oft auch gar nicht geleugnet
Die Äußerung deutet ein mangelndes Volkwirtschaftliches Verständnis an
Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.
Das Ziel der Regierung besteht darin, solche Szenarien zu verhindern.
Auch wenn diese Szenarien extrem unwahrscheinlich sind, tut die Bundesregierung derzeit alles, was möglich ist, um auch diese Risiken zu minimieren