Frage von Daniel S. • 14.10.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 22.06.2023
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 auch einen Anspruch auf Bürgergeld.
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 auch einen Anspruch auf Bürgergeld.
Es gibt keine direkten Waffenlieferungen von Deutschland nach Saudi-Arabien - gerade auch angesichts der verheerende Menschenrechtslage vor Ort und in der Region.
Wir gehen die Umstellung der Energieversorgung Deutschlands an.
Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden seit Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt.