Frage von Bernhard V. • 21.10.2022
Antwort ausstehend von Lisa Paus Bündnis 90/Die Grünen
nicht jeder, der Kindergeld bezieht und damit den Kinderzuschuss erhält, ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit berechtigt, die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten.
Bei der von Ihnen angesprochenen Gaspreisbremse ist vorgesehen, dass Haushalte ab 1. März 2023 ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis erhalten