Frage von Angela D. • 23.10.2022
Antwort von Lina Seitzl SPD • 03.07.2023
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.
Das Thema ist nicht eingeschlafen. Ziel war und ist es, dass wir bis Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Wir bleiben hier dran.
Diese Krise zeigt gleichzeitig, dass wir den heutigen Strommarkt dringend reformieren müssen und das möglichst schnell.