Frage von Nico B. • 28.10.2022
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Ich teile Ihre Auffassung, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Energiepreisbremse profitieren sollten, auch jene, die nicht über eine Gas- oder Fernwärmeheizung verfügen, denn auch für sie steigen die Heizkosten.
Ob diese Verwaltungspraxis dem Unionsrecht standhält, wird sich zeigen müssen, schließlich gibt es hinreichend Rechtsprechung des EuGH in anderen Fällen, in denen beschränkt Steuerpflichtige auch andere soziale Vergünstigungen in Deutschland erhalten müssen, weil sie nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig werden