Frage von Thomas W. • 23.11.2022
Antwort ausstehend von Martin Erwin Renner AfD
In unserer Gesellschaft ist jeder Einzelne aufgerufen, zum Wohl und Schutz der Kinder jede Entfremdung auch nur eines Elternteils auszuschließen.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Gleichzeitig wird ein Soforthilfe-Fonds für Härtefälle eingerichtet, das bedeutet, dass Bürger*innen, die mit ihren Heizkosten abseits von Gas und Fernwärme überfordert sind, durch diesen Fonds entlastet werden sollen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss zügig vorangebracht werden, dafür gab es u. a. eine EEG Novelle sowie das Wind an Land-Gesetz.