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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger G. •

Woran liegt es, dass die Neuzulassungen bei den Windkraftanlagen seit der Übernahme der Regierung durch sie um 16% zurückgegangen ist (Bericht Weser-Kurier aus Oktober 2022)

Sehr geehrte Frau Dröge,

Ergänzend die Frage: in Ihrer heutigen Rede im Bundesrag waren Sie so stolz, dass die gesamte Regierung zur Klimakonferenz gereist ist. Können Sie mir bitte mitteilen, wieviel CO 2 dabei ausgestoßen wurde ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Über die Entwicklung der Windenergie gibt unter anderem folgende Seite eine gute Auskunft und Übersicht: https://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/deutschland/

Fakt ist, dass in der Vergangenheit deutlich zu wenig für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und somit auch beim Thema Wind an Land gemacht wurde. So können wir die Klimaziele nicht erreichen. Das ragt auch noch in das Jahr 2022 hinein.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss daher zügig vorangebracht werden: für einen wirksamen Klimaschutz, die Umstellung unserer Energieversorgung, die sozial-ökologische Transformation der Industrie und für den wachsenden Anteil des Ökostroms in anderen Bereichen wie Verkehr oder Wärme. Windenergie liefert einen wichtigen Beitrag dazu, an Land wie auf See. Sie ist eine zentrale Säule der Energiewende und muss weiter ausgebaut werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir die Rahmenbedingungen verbessert und den Weg für einen deutlich höheren Ausbau frei gemacht.

Mit der im Juli 2022 beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben wir als Ampelkoalition erstmals wirklich ambitionierte Ausbauziele vereinbart und den Weg dorthin geebnet. Wir haben gesetzlich verankert, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren stammen muss. Damit wird der Anteil bis zum Ende des Jahrzehnts fast verdoppelt.

Für Windenergie wurde beschlossen, dass die Leistung an Land um bis zu 10 Gigawatt (GW) pro Jahr steigen soll. Im Jahr 2030 soll dann an Land eine Windenergieanlagenkapazität von rund 115 GW in Deutschland installiert sein. Für Windenergie auf See wurden die Ausbauziele ebenfalls erhöht: 30 GW bis 2030 und 70 GW bis 2045. Mit diesen Ausbauzielen schaffen wir eine klare Perspektive sowie Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen und bringen die Energiewende entschieden voran. Darüber hinaus haben wir gesetzlich festgehalten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nun auch von überragendem öffentlichem Interesse ist. Das beschleunigt Planungs- und Genehmigungsprozesse.

Mit den erhöhten Ausbauzielen und -mengen setzen wir klare Rahmenbedingungen für den massiven Ausbau von Windenergie. Für den Ausbau bedarf es aber auch ausreichender Flächen. Mit dem neu eingeführten Windenergieflächenbedarfsgesetz („Wind an Land-Gesetz") stellen wir sicher, dass für den Ausbau an Land endlich genügend Flächen zur Verfügung stehen. Das Gesetz garantiert, dass in Deutschland insgesamt zwei Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergie ausgewiesen werden und dass alle Bundesländer zu diesem Ziel beitragen. Sollten die Bundesländer ihre vorgegebenen Flächenziele nicht erreichen, werden landesgesetzliche Mindestabstände außer Kraft gesetzt. Einzelne Bundesländer können so den Ausbau nicht mehr blockieren, sondern alle Länder müssen jetzt die Windenergie ausbauen. Außerdem regeln wir klar, wie der Naturschutz beim Ausbau der Windenergie berücksichtigt werden muss und schaffen so Genehmigungsklarheit für den Ausbau.

Auch für See-Windanlagen (Offshore) stellen wir sicher, dass genügend Platz zur Verfügung steht, um die Ausbauziele zu erreichen. Um den Ausbau zu beschleunigen, wurden zwei Flächenkategorien eingeführt: erstens „zentral voruntersuchte Flächen“ und zweitens „nicht zentral voruntersuchte Flächen“. Die Bewerbungsverfahren für die beiden Flächen unterscheiden sich. Dies ermöglicht die Teilnahme von verschiedenen Akteuren am Bau von Windenergie auf See. In beiden Kategorien werden Einnahmen durch die Gebote der Offshore-Betreiber generiert. Diese werden in beiden Fällen zu 90 Prozent in die Gegenfinanzierung des Offshore-Netzausbaus und zu je fünf Prozent in Naturschutz und Fischerei gesteckt. Bei der Flächenausweisung für Windenergieanlagen auf See haben wir grundsätzlich sichergestellt, dass der Ausbau in ausgewiesenen Naturschutzgebieten erst dann erfolgen darf, wenn die Ausbauziele anders nicht erreichbar sind. Außerdem wird die Netzanbindung für Offshore-Windparks beschleunigt. Die Aufträge werden früher vergeben, die Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und die Prüfungen gebündelt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Auswärtige Amt hat bekanntgegeben, dass alle Flüge der Regierungsmitglieder und Mitarbeitenden im Zusammenhang mit der Weltklimakonferenz 308 Tonnen Kohlenstoffdioxid ausgestoßen haben. Für alle durch Dienstreisen der Bundesregierung verursachten CO2-Emmissionen wird über das Umweltbundesamt ein entsprechender Ausgleich veranlasst. Zusätzlich hat Annalena Baerbock zu Beginn der Legislaturperiode veranlasst, dass das Auswärtige Amt stärker den regulären Linienflugverkehr nutzt. Gerade bei kürzeren Strecken innerhalb Europas reist Außenministerin Baerbock meist per Zug."

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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