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Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 06.09.2022

Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt

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