Frage von Monika P. • 20.08.2023

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.
Die Koalitionspartner haben sich deshalb auf eine Reihe an Maßnahmen geeinigt, von der die Mittelschicht profitiert