(...) Bisher ist es Carles Puigdemont und anderen Personen erlaubt, weiterhin bei Wahlen zu kandieren und diese trotz einer Flucht vor der Justiz in das Ausland anzunehmen. Es besteht daher kaum ein Zweifel daran, dass die angeklagten Separatisten in Spanien ein ordentliches Verfahren erhalten. Ihre Anwälte können die einzelnen Anklagepunkte widerlegen und das Gericht ist in seiner Entscheidung frei, der Anklageschrift zu folgen oder nicht. (...)
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(...) Dennoch handelt es sich beim Referendum und der katalanischen Unabhägigkeitsbewegung, sowie dem Umgang der spanischen Regierung mit dieser, um eine innerspanische Angelegenheit, die nach den geltenden Gesetzen in Spanien verhandelt werden muss. Als Abgeordneter im Deutschen Bundestag kann und möchte ich mich nicht in einen verfassungsrechtlichen Streit in Spanien einmischen. (...)
(...) Bedauerlicherweise ist bei Teilen der Unabhängigkeitsbewegung eine zunehmende Militanz zu beobachten, was nicht Gutes verheißt. Die spanische Zentralregierung dagegen ist aufgerufen, mehr Kompromissfähigkeit zu zeigen. (...)
(...) Zum Thema: Ich persönlich kann weder die Verfassungssituation in Spanien, noch die EU-Konventionen in dieser Frage seriös einschätzen. Aber eine Frage treibt mich um: Wie wäre die Reaktion auf die Unabhängigkeitsbestrebungen, wenn die Separatisten in Katalonien nicht dem eher linken Spektrum zuzuordnen wären, sondern dem (ultra-)rechten bis neofaschistischen Spektrum? (...)
(...) Ihre Besorgnis bezüglich des Verhaltens der SPD und der Bundesregierung nach der Festnahme von Herrn Puigdemont kann ich nicht nachvollziehen. Carlos Puigdemont wurde auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls von der Polizei in Schleswig-Holstein festgenommen. Über die Auslieferung nach Spanien hat die Justiz in Schleswig-Holstein entschieden und ist zu dem Ergebnis gekommen, ihn nicht wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefern. (...)
(...) Nun beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein die Prüfung einer Auslieferung Puigdemonts. Das dortige Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine solche wegen Hochverrats nicht erfolgen soll. (...)