Sehr geehrte Frau Höpfner,
vielen Dank für Ihre Anfrage, ich verweise auf meine Antwort an Ernst und Werner Janik-Mehlem von heute zum gleichen Thema.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
Sehr geehrte Frau Höpfner,
vielen Dank für Ihre Anfrage, ich verweise auf meine Antwort an Ernst und Werner Janik-Mehlem von heute zum gleichen Thema.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
(...) Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf deshalb auch keiner Behandlung. Derartige Pseudo-Behandlungen sind, wenn sie gegen den Willen von homosexuellen Menschen erbracht werden, strafbar. Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verstoßen zudem gegen ihre Pflichten zur Wahrung wissenschaftlicher Standards, wenn sie schädliche Behandlungen anbieten und durchführen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Konversionstherapien müssen endlich zum Schutz von Minderjährigen untersagt werden. Wir haben als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits 2013 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen forderten. (...)
(...) In dem sensiblen Thema der sexuellen Orientierung bestehe ich auf die Betrachtung jedes Menschen für sich. Jeder Mensch soll sich frei orientieren können, ohne dabei vom Staat benachteiligt zu werden. (...)
(...) Bislang sind die Schonbeträge, die die kommunalen Sozialhilfeträger den Angehörigen bei der Bewilligung von Pflegezuschüssen einräumen, deutlich niedriger als bei nicht pflegebedürftigen Eltern, die als Sozialhilfe die Grundsicherung im Alter beziehen. Dort gilt wie gesagt die im Sozialgesetzbuch festgelegte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro (§ 43 Abs. (...)