(...) Die bisher unternommenen Schritte der Bundesregierung zur Prävention und Aufklärung sind ein guter Anfang. Dennoch bin ich der Auffassung, dass hier noch mehr unternommen werden muss. (...)
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(...) die Bundesregierung verurteilt jede Form von Homo- und Transphobie und wird entschieden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. (...)
(...) Die Bundesregierung setzt beim Schutz insbesondere junger Menschen vor unangemessenen und gegebenenfalls für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten (insbesondere bei der sog. Konversionstherapie) auf die frühzeitige sachgerechte Aufklärung und Information. (...)
(...) Wir fordern Gesundheitsminister Jens Spahn daher auf, den Verantwortungen seines Ressorts nachzukommen und in Zusammenarbeit mit den Ländern und Ärztekammern diesen Scharlatanen Einhalt zu gebieten. Vor der Lobby religiöser Fundamentalisten zu kuschen und die Augen vor den seelischen Verletzungen, die aus dieser Pfuscherei resultieren, zu verschließen, wäre völlig inakzeptabel. (...)
(...) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn äußerte sich nun aktuell auch zu dem Thema und setzt sich endlich für ein Verbot der sogenannten "Homo-Heilung" in Deutschland ein, für das Aktivist*innen aber bereits seit geraumer Zeit kämpfen. Wir begrüßen die Initiative des Ministers und hoffen auf eine baldige Umsetzung konkreter Maßnahmen zu einem Verbot dieser Verfahren in Deutschland, um vor allem Kinder- und Jugendliche vor einem Eingriff in ihre Persönlichkeitsentwicklung zu schützen und Konversionstherapien im Allgemeinen zu verhindern. (...)
(...) Darüber hinaus muss die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über Pseudo-Behandlungen zur „Umpolung“ verstärkt und insbesondere an Kinder- und Jugendliche gerichtet werden. Das aus nachvollziehbaren Gründen geforderte gesetzliche Verbot dieser - wie auch gegebenenfalls anderer medizinisch-wissenschaftlich nicht begründbarer - Behandlungsangebote wäre rechtlich jedoch kaum überprüfbar und deswegen nur schwer durchsetzbar. (...)