Sie haben sicher bemerkt, dass ich bei den vielen anderen Frage auch auf Berechnungsbeispiele nicht eingegangen bin. Berechnungsbeispielen liegen bestimmte Verhalten am Markt zugrunde, eine bestimmte Bereitschaft Risiken einzugehen – und in diese Risikobereitschaft müssen Sie künftig das Risiko für Sie nicht verantwortbare Verluste zu machen, miteinrechnen. Dabei können Sie ja auch als Privatanleger Verluste verrechnen, aber nicht in beliebiger Höhe. Das Risiko, das sich aus der möglichen Steuerzahlung ergibt, ist kalkulatorisch miteinzubeziehen.
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Es ist jedoch klar, dass die Corona-Krise und ihre Begleitmaßnahmen wie Lockdowns und Schulschließungen gravierende und langfristige Auswirkungen in sehr vielen Bereichen haben werden, sowohl hierzulande und in den Industrieländern als auch in noch dramatischer Weise in den Ländern des Südens.
(...) Wissenschaftliche Schätzungen, insbesondere zu Todeszahlen werde ich nicht durchführen. (...)
(...) Mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, der Verlängerung des Arbeitslosengeldes oder des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung und zum Kinderzuschlag, haben wir in der Bundespolitik dafür gute Voraussetzungen geschaffen. (...)
(...) DIE LINKE setzt sich daher für einen Schutzschirm für all jene ein, die besonders von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, ein (...)