
(...) Der fortdauernde verfassungsrechtliche Ausnahmezustand, bei dem tiefe Eingriffe in Grundrechte von den Regierungen in Bund und Ländern beschlossen werden, war verfassungsrechtlich jedoch nur in der Ausnahmesituation im Frühjahr tragbar. (...)
(...) Der fortdauernde verfassungsrechtliche Ausnahmezustand, bei dem tiefe Eingriffe in Grundrechte von den Regierungen in Bund und Ländern beschlossen werden, war verfassungsrechtlich jedoch nur in der Ausnahmesituation im Frühjahr tragbar. (...)
(...) Selbst wenn einzelne Entscheidungen fragwürdig erscheinen und vielleicht auch sind – in ihrer Gesamtheit geht es um ein Ziel: die Kontakte der Menschen untereinander zu minimieren. Dabei sind Grundrechte wie zum Beispiel das Demonstrationsrecht oder das Recht auf Meinungsfreiheit nahezu unangetastet geblieben. (...)
(...) Der Erfolg unserer Maßnahmen und Beschlüsse gibt der Bundesregierung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Recht. (...)
(...) Dort ist bestimmt, dass die Lage Ende März 2021 ausläuft, so der Bundestag sie nicht selbst wieder verlängern wird. (...)
(...) Dank des sogenannten „Lockdowns“, also weitreichender Kontaktbeschränkungen, haben wir Bilder wie beispielsweise aus Spanien oder Italien verhindert (...)
(...) Die hohen Todeszahlen dieser Strategie dürfen nicht riskiert, geschweige denn bewusst in Kauf genommen werden. (...)