Frage von Jürgen J. • 23.06.2013
Antwort ausstehend von Volker Kauder CDU
(...) Angehörige von Pflegebedürftigen tragen ganz wesentlich zu einer menschlichen Pflege bei . Wir schätzen ihre unverzichtbare Leistung und haben deshalb die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz weiter verbessert. Bei der gleichzeitigen Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen werden die rentenrechtlich wirksamen Zeiten zusammengezählt. (...)
(...) nein, in Kliniken gelten die Grundrechte wie überall. Es gibt kein besonderes Gewaltverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. (...)
Sehr geehrter Herr Siebert,
Sehr geehrte Frau Gebhardt,