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Hermann Gröhe
CDU
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Frage von Michael S. •

Frage an Hermann Gröhe von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Groehe,

in dem Wahlprogramm der CDU heisst es auf Seite 73 in den Zeilen 2498 - 2500 : Pflege wertschaetzen - Pflegezeiten besser in der Rente bewerten.
Ebenso wollen wir die Zeiten der Pflege in der gesetzlichen RV besser beruecksichtigen.

Auch heisst es auf Seite 73 in den Zeilen 2523 - 2524: Bezieher von Erwerbsminderungsrenten werden wir mit einer spuerbaren Erhoehung ihrer Rentenansprueche besser stellen und ihnen damit eine sichere Versorgung ermoeglichen.

Diese Darstellung ist viel zu oberflaechlich und ungenau.

Teilen Sie mir bitte detailiert mit wie die Verbesserungen in diesen Bereichen lt.CDU aussehen sollen.

Mit freundlichem Gruss

Michael Schellhaas

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schellhaas,

für Ihre beiden Anfragen vom 23. Juni 2013 und 2. Juli 2013 danke ich Ihnen.

Wahlprogramme sind keine fertigen Gesetzestexte. Wir haben in unserem gemeinsamen Regierungsprogramm von CDU und CSU Ziele formuliert, die wir in der nächsten Legislaturperiode erreichen wollen. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass wir auch mit Blick auf die Länge unseres Regierungsprogramms nicht auf alle Details eingehen konnten. Angehörige von Pflegebedürftigen tragen ganz wesentlich zu einer menschlichen Pflege bei . Wir schätzen ihre unverzichtbare Leistung und haben deshalb die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz weiter verbessert. Bei der gleichzeitigen Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen werden die rentenrechtlich wirksamen Zeiten zusammengezählt. Der hälftige Anspruch auf Pflegegeld während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige, z. B. in Einrichtungen, die zugleich Pflege und Betreuung für den zu pflegenden Angehörigen gewährleisten, tragen dazu bei, pflegenden Angehörigen eine Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaß- nahmen zu erleichtern.

Mit dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben wir die Möglichkeit für Ar- beitnehmer, Familienangehörige zu Hause zu pflegen, verbessert. Wir werden auch in Zukunft die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und privater Pflege fördern und die Motivation von Unternehmen, sich an Programmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu beteiligen, überprüfen und erforderlichenfalls verbindlicher gestalten. Diesen Weg zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger wollen wir weitergehen.

Bei den Erwerbsminderungsrenten wollen wir zu einer verbesserten Lage bei den Be- troffenen kommen. Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungs- rente gehen muss, bekommt heute eine Rente, als hätte er noch bis zum 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Ein Weg wäre, diese sogenannte Zurechnungs- zeit bei Erwerbsminderungsrenten von heute 60 auf 62 Jahre zu erhöhen. Weiterhin können auch die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente anders gewertet werden, wenn bereits in dieser Zeit wegen Einschränkungen Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Beides kann zu einer spürbaren Erhöhung der Rentenansprüche führen. Diese Möglichkeiten sind daher im Rahmen der Erarbeitung konkreter gesetzlicher Veränderungen umfassend zu prüfen.

Mit freundliche Grüßen,
Hermann Gröhe

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