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(...) In meiner Antwort auf die Frage zu den eingetragenen Lebenspartnerschaften habe ich die Sicht der CSU-Landesgruppe wiedergegeben, die ich in diesem Fall auch umfassend teile. (...) Wir haben in Deutschland einen sehr hohen Datenschutzstandard. (...)
(...) für einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten. Diese Straftatbestände gelten jedoch nicht für MdB. Frei gewählte Abgeordnete können nämlich nicht mit Beamten oder beamtenähnlichen Personen gleichgesetzt werden. (...)
(...) als direkt gewählte Abgeordnete unseres Wahlkreises sehe ich es auch so, dass es einen Unterschied macht, ob man das Direktmandat im eigenen Wahlkreis hat oder nicht. Es gibt mehr persönliche Unabhängigkeit, wenn man weiß, dass nicht Partei- oder Fraktionsvorsitzende auf Bundes- oder Landesebene entscheiden, ob man auch in der nächsten Wahlperiode wieder mitreden und mitentscheiden kann, sondern die Basis der eigenen Partei (für die Aufstellung als Kandidatin) und der Bürger im eigenen Wahlkreis einem ihr Vertrauen ausgesprochen haben - nichts anderes heißt ja "Mandat". (...)