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(...) Ich persönlich halte es für überzeugend, Erklärungsregelung und Widerspruchsregelung zu kombinieren: Der Staat wird dazu verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger zu einer Erklärung aufzufordern, ob sie zu einer Organspende bereit sind. Zugleich werden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass im Falle einer unterbleibenden Erklärung die Organentnahme erlaubt ist, wenn die Angehörigen nicht widersprechen. Zum einen kann so die Kluft zwischen Organbedarf und Organspenden verringert werden: In Deutschland warten ja jährlich etwa 12.000 Kranke auf ein lebensrettendes Organ, während nur etwa 3.000 Organe zu Verfügung stehen. (...)
(...) Für mich hat das Selbstbestimmungsrecht jeder Bürgerin und jedes Bürgers - auch über das Lebensende hinaus - einen großen Stellenwert. Daher plädiere ich für die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungslösung. (...)
(...) Meiner Meinung nach ist die Organspende eine lebensbejahende Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Dazu halte ich es aber für notwendig, dieser Problematik mit umfassenden Aufklärungsmaßnahmen und Initiativen zu begegnen, denn jeder von uns kann von heute auf morgen in die Situation geraten, auf ein fremdes Organ angewiesen zu sein. (...)
(...) Ich persönlich bin aber auch der Meinung, dass wir unser Steuersystem grundlegend verändern und vereinfachen sollten. Ich bin ein großer Verfechter der Ökologischen Steuerreform. Diese stellt sowohl eine Vereinfachung, als auch eine ökologische Ausrichtung der Steuererhebung dar, die wir für die Bekämpfung des Klimawandels dringend benötigen. (...)
(...) Der Bundestag hat sich bei der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 für die „erweiterte Zustimmungslösung“ entschieden. Diese sieht vor, dass der Spender bereits zu Lebzeiten seine Einwilligung zur Organspende gibt, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Liegt eine solche Erklärung im Todesfall nicht vor, entscheiden die Angehörigen darüber, ob die Organe gespendet werden dürfen. (...)