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Portrait von Karin Kortmann
Antwort von Karin Kortmann
SPD
• 09.03.2007

(...) Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gilt: Die Altersentschädigung ("Rente") der Bundestagsabgeordneten ist Bestandteil der angemessenen, die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung der Abgeordneten. Erst wer dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. (...)

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