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Eine der letzten Änderungen, welche im Plenum eine Mehrheit, u.a. mit den Koalitionspartnern aus SPD und CDU, fand, sind die Änderungen zum Brandenburgischen Hochschulgesetz. Bezugnehmend auf Tierversuche ist im Gesetz verankert, dass es ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium gibt und Tierversuche soweit wie möglich in der Lehre und Forschung zu reduzieren sind.
Ich finde die rigide Vorgehensweise des MSGIV und des dazugehörigen Landesamtes mehr als befremdlich und kann in keiner Weise nachvollziehen, wie nach einem jahrelangen konstruktiven Austausch ein offensichtlicher Paradigmenwechsel stattfinden konnte.
Gesamtgesellschaftlich hat sich in den letzten Jahren ein enormer Paradigmenwechsel vollzogen.
Ich hoffe, dass das zuständige Landesamt in Brandenburg zu einer sachlichen Bewertung zurückkehrt. Ich werde mich jedenfalls weiterhin dafür einsetzen.