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Antwort von Ralf Hillenberg
SPD
• 09.08.2006

Sehr geehrter Herr Morgenstern,

1. grundsätzlich ist das Schild "nur für Anwohner" nicht zulässig. Der Investor hat u. a. die Auflage bekommen, einen öffentlichen Spielplatz zu errichten, damit können auch Ihre Kinder dort spielen.

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