Frage von Mara J. • 16.09.2023
Antwort von Martin Distler Bündnis 90/Die Grünen • 30.09.2023
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Mein persönlicher Schwerpunkt ist das Thema Wohnen und Mieten
Insgesamt haben wir aber 19 Schwerpunktthemen für die Landtagswahl und 7 Punkte für die Bezirkstagwahl.
ich komme aus der damaligen Tschechoslowakei und lebe seit 1981 in München.
Und besteht über diese Veränderungen ein gesellschaftlicher Konsens?
Aufklärung und Senkung der Hürden zu Bürgerbegehren & Bürgerentscheide, Stimmungsbilder, Transparenz, Information und proaktive Einbeziehung der Bürger
In unserem Wahlprogramm ist Inklusion Konsens und wird nicht in Frage gestellt.