Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Hinweise auf einen schädlichen körperlichen Einfluss des Tragens von Masken bzw. MNB bei gesunden Personen durch erhöhte Rückatmung von CO2.
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(...) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bzw. einer sogenannten Alltagsmaske verhindert, dass erregerhaltige Tröpfchen direkt in voller Konzentration beim Gegenüber ankommen. (...)
(...) Die Politik steht hier in der Verantwortung, einerseits keine unvertretbaren Risiken für die Gesundheit der Menschen einzugehen, andererseits die Freiheitsrechte der Menschen in Bayern zu wahren (...)
(...) Wenngleich die Auslegung der Verordnung letztlich den Gerichten vorbehalten bleibt, verstehen wir im Bayerischen Staatsministerium der Justiz die Regelung dahingehend, dass Konferenz- und Besprechungsräume grundsätzlich als Begegnungsflächen anzusehen sind. (...)
(...) Das Tragen einer Maske muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar ist. (...)