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Anstatt Muhammads Umgang mit Frauen als „vorbildlich“ zu bezeichnen, wird im bayerischen Lehrplan vielmehr eine kritische Auseinandersetzung angeregt.
Dies ist aufgrund neuen EU-Rechts notwendig geworden. Das TAMG enthält die neue EU-Tierarzneimittelverordnung ergänzende Vorgaben zur Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln am Tier. Die Anwendung dieser Arzneimittel bei Tieren war bezüglich apothekenpflichtiger Human-Homöopathika bereits durch das AMG eingeschränkt.
Meine Kolleg*innen aus dem Bundestag haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren kritisch begleitet und die öffentliche Anhörung von Expert*innen zum Gesetzentwurf unterstützt. Aus mehrfachen Gründen hat die Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf abgelehnt. Aus grüner Sicht reichen u.a. die Bestimmunen nicht aus, um die notwendige Reduktion der Abgabe von Reserveantibiotika an Nutztiere zu erreichen.
Approbierte Tierärztinnen und Tierärzte sind aufgrund ihres Studiums in notwendigem Maße sach- und fachkundig, um apothekenpflichtige Arzneimittel eigenverantwortlich einzusetzen und am Arzneimittelverkehr teilzunehmen.