Problematisch ist, dass es bislang keinen nachgewiesenen Schwellwert des Antikörpertiters gibt, auf den für eine Immunität abgestellt werden könnte.
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Die bisher vorliegenden Studienergebnisse geben insgesamt keine Hinweise darauf, dass die Impfung nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion problematisch bzw. mit Gefahren verbunden wäre; das gilt für Sicherheit, Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung.
Zur Frage der Wertigkeit von Antikörpernachweisen stehen wir mit der Bundesebene, auch mit dem Robert Koch-Institut, sowie den Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in engem Austausch.
Eine mögliche zukünftige Anpassung der Dauer des Genesenenstatus, abhängig von der fachlichen Einschätzung des RKI und der STIKO, obliegt dem Bund.
Die CSU hat zusammen mit den Freien Wählern diesbezüglich bereits einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Dieser Antrag wird momentan durch die Bayerische Staatsregierung geprüft.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) analysieren derzeit die Situation fachlich sehr intensiv, sehen die Datenlage für eine Verlängerung des Genesenenstatus aber aktuell noch nicht als ausreichend an.