Ein serologischer serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper hingegen lässt keine eindeutige Aussage zum Infektionszeitpunkt, zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Edeltraud W. • 24.10.2021
Antwort von Klaus Holetschek CSU • 26.10.2021
Frage von Bernd H. • 23.10.2021
Antwort von Florian von Brunn SPD • 21.12.2021
Den Bau von Windrädern in Bayern halte ich für zwingend notwendig, um die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels zu gewährleisten.
Frage von Gabriele F. • 23.10.2021
Antwort ausstehend von Susann Enders FREIE WÄHLER
Frage von Gabriele F. • 23.10.2021
Antwort ausstehend von Andreas Hanna-Krahl Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Gabriele F. • 23.10.2021
Antwort von Harald Kühn CSU • 29.10.2021
Die Regelung zum Genesenenstatus beruht auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes. Sie legt fest, dass jene Personen als genesen gelten, deren PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Frage von Edeltraud W. • 22.10.2021
Antwort von Alexander Hold FREIE WÄHLER • 26.10.2021
Bislang liegen jedoch hinsichtlich keinem dieser Testarten wirklich gesicherte Daten darüber vor, wie hoch die gemessenen Antikörper sein müssen, um wirklich eine verlässliche Aussage über einen noch bestehenden Schutz geben zu können.