Frage von Lothar Lämmermann L. • 24.07.2022
Antwort ausstehend von Martin Runge Bündnis 90/Die Grünen
Der Bayerische Gesetzgeber hat den Bedürfnissen der Informationsfreiheit durch die Aufnahme des sog. Allgemeinen Auskunftsrechts im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) Rechnung getragen
Grundsätzlich sind alle Angehörigen der Polizei selbstverständlich verpflichtet, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten.
Auch wenn die Ankündigung noch Spielraum für Verbesserungen lässt, sind wir froh, dass die gerechtfertigte Angleichung vorgenommen werden soll und sehen dies als Erfolg unserer hartnäckigen Arbeit.