(...) Für ihre Beurteilung der durch die verschiedenen Stellen getroffenen Sachentscheidungen ist dabei eine ex ante-Sichtweise anzulegen. Die Entscheidungen sind als menschlich und fachlich nachvollziehbar und juristisch vertretbar einzustufen. (...)
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Sehr geehrter Herr Beuter,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach dem Ende meiner Arbeit im Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
Sehr geehrter Herr Münch,
(...) die Hungerstreikenden hatten einzig die Forderung nach sofortiger Anerkennung als asylberechtigt. Die Äußerung „Vorzugsbehandlung“ bezog sich auf diese Forderung nach sofortiger Anerkennung als Asylberechtigter ohne Durchlaufen des hierfür vorgesehenen Verfahrens, wie dies von den Protestteilnehmern am Rindermarkt gefordert wurde. Gegenüber der sehr viel höheren Zahl der darüber hinaus im Verfahren befindlichen Asylbewerber hätte ein Eingehen auf diese Forderung eine Bevorzugung dargestellt. (...)
(...) Die Vorgehensweise, die Zeugin Heinemann schriftlich zu befragen, ist vom Untersuchungsausschuss so beschlossen worden. Das Antwortschreiben wird aber nicht veröffentlicht, weil die Akten des Ausschusses ebenso wenig wie die Protokolle veröffentlicht werden. Gleichwohl werden natürlich auch die schriftlichen Antworten in den Schlussbericht - soweit erforderlich - einfließen. (...)