(...) zu 1) Die Gesamtkosten wurden aus Mitteln des Bayerischen Landtages beglichen. Eine Angabe der Kosten bekommen Sie von der zuständigen Stelle des Bayerischen Landtages. (...)
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(...) Juli 2012 hatte ich dargelegt, dass unter dem Begriff der fehlenden Erziehungsfähigkeit verschiedene Defizite eines Elternteils oder beider Elternteile zusammengefasst werden (z.B. Drogensucht, Alkoholismus oder psychische Erkrankungen), bei deren Vorliegen das Gericht gehalten sein kann, Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls zu ergreifen. Ferner hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die Entscheidung, ob aufgrund fehlender Erziehungsfähigkeit gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen sind, vom zuständigen Gericht anhand der Umstände des Einzelfalls in richterlicher Unabhängigkeit getroffen werden. Meines Erachtens wurde hierdurch hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass die Erziehungsfähigkeit bzw. Erziehungsunfähigkeit kein psychologischer Befund mit "Normwert" oder "weltweit anerkannter Untersuchungsmethode" ist, sondern dass nach der Rechtsprechung im jeweiligen Einzelfall bei bestimmten Erkrankungen oder Süchten fehlende Erziehungsfähigkeit und somit rechtlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegen kann. (...)
(...) Sie hat sich in den letzten Wochen sehr um die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses bemüht, der die offensichtlichen und zum Himmel schreienden Ermittlungsfehler der Landesbehörden eruieren soll. Diese Fehler müssen untersucht werden, die Wahrheit muss ans Licht. Da bin ich mit Ihnen völlig einer Meinung. (...)
Sehr geehrter Herr Pfeifer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre Unterlagen zukommen lassen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Streibl -MdL-
(...) Das Staatsministerium weist daraufhin, dass sich das pädagogische Konzept der jahrgangskombinierten Klassen in der Vergangenheit bewährt hat. Sie stellen im Vergleich zu jahrgangsreinen Klassen eine gleichwertige Form der Unterrichtsorganisation dar, aus der Schülerinnen und Schüler in mehrfacher Hinsicht profitieren können. (...)
(...) Bei der an der Beruflichen Oberschule zu erwerbenden, fachgebundenen Hochschulreife handelt es sich im Vergleich zu der am Gymnasium zu erwerbenden Hochschulreife um keinen qualitativ minderwertigeren Abschluss, sondern die fachgebundene Hochschulreife beschränkt die Zugangsmöglichkeiten für ein Hochschulstudium lediglich auf die Studiengänge, die der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen. (...)