Frage von Matthias M. • 27.02.2006
Antwort ausstehend von Joachim Kößler CDU
Die Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei Gesetzgebungsvorhaben durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ist seit vielen Jahren ein wichtiges Ziel unserer politischen Arbeit.
Sehr geehrte Frau Fabricius,
vielen Dank für Ihre Frage.
Liebe Frau Fabricius,
Wie Sie richtig schreiben, geht laut Landesverfassung die Staatsgewalt vom Volke aus. In Art. 23 LV BW steht zudem, daß das Land ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat sein soll.