Frage an Thomas Grimminger von Christine F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grimminger,
gegenwärtig können die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg faktisch nur über Wahlen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, da die derzeitigen gesetzliche Vorschriften für Volksbegehren auf Landesebene und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene so restriktiv sind, dass bisher alle Volksbegehren und die meisten Bürgerbegehren nicht zugelassen wurden oder gescheitert sind. Dies widerspricht dem Grundgesetz und der Landesverfassung (Artikel 25 Landesverfassung Baden-Württemberg: „(1) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen... ausgeübt.“)
Darum ist aus meiner Sicht eine Änderung der Gemeindeordnung in dem Wortlaut nötig, wie sie das Bündnis für Mehr Demokratie in Baden-Württemberg fordert ( http://www.buergerentscheid-bw.de/gesetzentwurf.html ). Dieser Gesetzentwurf ist im Juli 2005 im Landtag an den Stimmen von CDU und FDP gescheitert. Meine Fragen:
1.) Wie stehen Sie zu Elementen der direkten Demokratie?
2.) Würden Sie dem genannten Gesetzentwurf bei einer neuerlichen Abstimmung im Landtag zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Fabricius