Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht.
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Ganz zweifellos sind die Abituraufgaben vergangener Jahrgänge ein guter Baustein zur Prüfungsvorbereitung.
Allerdings kommen in Abituraufgaben regelmäßig Textelemente zum Einsatz, an denen das Land Baden-Württemberg nicht die Urheberrechte besitzt.
das ist eine berechtigte Frage. Dies geht auf eine Vereinbarung aus schwarz-gelber Regierungszeit zurück und wurde seitdem nicht mehr "aufgerufen". Ich werde Ihre Anfrage einmal zum Anlass nehmen, hier nachzufragen. Danke Ihnen für den Hinweis.
Ältere Prüfungsaufgaben können bereits heute über die Schulen eingesehen werden, was aber vermutlich nicht alle Schülerinnen und Schüler wissen.
Auch wir sehen es kritisch, dass, auch im Hinblick auf Ziele wie Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, die Abiturprüfungen der vergangenen Jahre nicht kostenlos zur Prüfungsvorbereitung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.