Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen prüft sämtliche Möglichkeiten, die Fördermittel der Wohnraumförderung auch im laufenden Förderjahr zu verstärken. Die stark gestiegene Nachfrage muss bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2024/2025 berücksichtigt werden.
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Das von Ihnen genannte Landeswohnbauförderprogramm ist auf reges Interesse gestoßen, sodass das gesamte Bewilligungsvolumen von 463 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits mit Anträgen belegt ist.
Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann ich derzeit leider keine konkrete Auskunft geben. Ich werde hierzu jedoch die entsprechenden Informationen einholen. Sobald mir diese vorliegen melde ich mich umgehend bei Ihnen.
Inhaltlich stimme ich Ihnen zu, dass die zügige Bearbeitung von Förderanträgen sehr wichtig ist.
Die Bauministerkonferenz hat den Bund auch aufgefordert, für eine deutlich gestärkte und zugleich verlässliche Ausstattung der Mittel der KfW auf einem ausreichenden Niveau mit Umweltschutz-Standards zu sorgen und zeitnah Investitionsanreize auch für diejenigen Bauherren zu schaffen, die nicht von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren.