Frage von Jürgen M. • 15.08.2011
Antwort ausstehend von Nils Schmid SPD
Sehr geehrter Herr Michels,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15. August 2011. Ich möchte Sie in aller Kürze und Klarheit beantworten:
(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Verfassungsmäßigkeit der Finanzierungsverträge für das Projekt Stuttgart 21. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass diejenigen Teile der Landesregierung, welche Stuttgart 21 ablehnen, den Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 weiterhin für verfassungswidrig halten. (...)
(...) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass im Zuge der Bauarbeiten von Stuttgart 21 Schäden an den Gebäuden auftreten, haftet die Deutsche Bahn AG. Im Bereich der geplanten Tunnels können die jeweiligen Grundstückseigentümer so genannte Beweissicherungsverfahren beantragen. (...)