Wir haben bei unserem Parteitag am 20. Februar 2021 u.a. die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV beschlossen:
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Das Ehegattensplitting soll damit zwar nicht abgeschafft werden, aber zumindest sollen Fehlanreize, die es jetzt gibt, korrigiert und das Steuerrecht entsprechend verändert werden
Gerne teile ich Ihnen mit, dass der Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V aktuell vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wird
Die Überführung der Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren ist ein liberales Anliegen, für das sich die FDP seit langem einsetzt.
DIE LINKE kritisiert seit jeher die im bisherigen Steuerrecht angelegten Privilegien für Alleinverdiener-Ehen oder solche, wo die Ehepartner sehr ungleich (zumeist zuungunsten der Frauen) verdienen.
Ich sehe die Frage der Streichung der Steuerklassen 3 und 5 als notwendig an und betrachte eine größere Klarheit und Gerechtigkeit in den steuerlichen Abzügen als wünschenswert