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Takis Mehmet Ali (282)
Antwort von Takis Mehmet Ali
SPD
• 05.09.2023

Die WfbM beschäftigt Personen, die wegen Art und/oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Konsequenz dessen ist es, dass Werkstattbeschäftigte i.d.R. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung (SGB IV) beziehen

Frage von Helmut W. • 04.09.2023
Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Antwort von Ingrid Nestle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 19.09.2023

Tatsächlich gilt die Regelung nur für Netzentnahmestellen mit einem HT/NT-Tarif.

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