Frage von Dieter K. • 22.08.2005
Antwort von Petra Merkel SPD • 31.08.2005
Sehr geehrter Herr Kersten,
Sehr geehrter Herr Kersten,
Sehr geehrter Herr Hohmann,
aufgrund der Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Spielvergnügungssteuergesetz bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle hierzu keine inhaltlichen Ausführungen mache.
Sehr geehrter Herr Kersten,
Hallo Frau Resold.
Nein, ist es nicht !
Wir hatten ein recht langes Gespräch in der Redaktion und ich vermute, dass es zu einem Mißverständnis gekommen ist.
Sehr geehrter Herr Molau,